Sehr geehrte Kollegen,
Durch Feuerbeschauen in 2 verschiedenen Wohnheimen (Asylanten und Studenten)in 2 verschiedenen Städten sind unabhängig voneinander Türen mit der Anforderung "dicht und selbstschließend" aufgetaucht, die zwischen Notwendigem Flur und Treppenraum eingebaut wurden.
Diese Türen haben keine Falle, das bedeutet sie entsprechen mittels Obentürschließen und 3-seitigem Falz mit Dichtung den Anforderungen an "dicht und selbstschließend", wie in der jeweiligen Baugenehmigung ( einmal in den 70er Jahren und das andere Wohnheim in den 80er Jahren) gefordert.
Die fehlende Falle, und das damit nicht gegeben "in`s Schloß fallen" und verriegeln der Türen wurde bemängelt.
Ich kann diese Anforderung aber nicht finden, und wurde noch dadurch bestätigt, daß auch bei uns hier in München in der LBK ( dm Gebäude der genehmigenden Behörde) 2-Flüglige Pendeltüren zum Treppenraum eingebaut wurden, lediglich mit Bürstendichtung zwischen den Flügeln und ohne Falle oder Schloß, aber mit einem großen Aufkleber " Achtung Rauchschutztüren, stets geschloßen halten ".
Wer kann mich hier argumentativ unterstützen oder vom Gegenteil überzeugen.
MfG
Staufer